
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
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7.1 |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. |
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7.2 |
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme geregelten Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. |
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7.3 |
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. |
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7.4 |
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang
mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der
Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen: |
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7.5.1 |
Standard-Gebühren: Hotels
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7.5.2 |
Ausnahmen von der Standardregelung:
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